STEINPROFI GmbH

Natursteinhandel & Verlegung

von Natursteinen und Betonmaterialien

Zusätzliche Bedingungen für das Einschlämmen mit Pflasterfugenmörtel

Stand 10.05.2014

Der Preis für unser Einschlämmverfahren versteht sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei einer Tagesleistung mit 2 Leuten von mindestens 100 m².

Die Verlegepreise enthalten kein Bettungsmaterial, Verfugungsmörtel oder sonstige Materialien. Wasser, Strom und Starkstrom sind uns bauseits kostenlos, frei Verwendungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Die von uns zu verfugende Fläche muss in Mörtel der Gruppe 3, nach DIN 1053, mit einer Mindestdruckfestigkeit von 15 N/mm² gepflastert sein. Des weiteren ist es erforderlich, dass die einzelnen Pflastersteine einen festen Sitz aufweisen. Die vertikale Fugenöffnung muss etwa 2/3 des verlegten Pflasterformates betragen, um einen dauerhaften Halt zu erzielen.

Zusätzliche Nebenarbeiten, wie Baustellenabsicherung, Schutzvorrichtungen, Winterbaumaßnahmen, Aufräumarbeiten vor der Verfugung, die Fremdabfall- oder Schuttentsorgung, ausblasen oder freistemmen von Fugen und säubern der Pflasterfläche von untypischen Verunreinigungen (z. B. Altölflecken) vor dem verfugen sind nicht Bestandteil des Angebots. Für vorgenannte und andere unvorhergesehene Nebenarbeiten, sowie für nicht von uns zu vertretene Wartezeiten, gilt die Abrechnung nach Stunden als vereinbart. Der Stundensatz beträgt € 41,50/Mann + MwSt.

Wir weisen darauf hin, dass wegen des Abbindeverhaltens von Zementmörtel eine andauernde Bodentemperatur von mindestens +5° Celsius bei Beginn der Einschlämmarbeiten bis zur Endfestigung der Zementschlämme vorhanden sein muss. Es sind hierbei die üblichen Abbindezeiten von Zementmörtel zu beachten. Sollte die verfugte Fläche vor der vom Hersteller vorgegebenen Abbindezeit dem Verkehr frei gegeben werden, entbindet dies uns von der Gewährleistung. Die verfugte Fläche muss durch den Auftraggeber für Fußgänger und Kraftverkehr abgesperrt werden.

Die fertig verfugte Fläche muss bauseits – gemäß den Herstellervorschriften des Mörtellieferanten – nachbehandelt (geschützt / gewässert) werden.

Wir weisen darauf hin, dass für die Verfugung von gebrauchten Pflastersteinen diese vorher komplett gewaschen sein müssen, damit eine Flankenhaftung des Mörtels stattfindet.

Dehnfugen müssen nach DIN 18318 ausgeführt werden, sollte dies nicht während der Verfugung/Verlegung möglich sein, muss dies zwingend vom Auftraggeber nach Fertigstellung ausgeführt werden. Auf Wunsch können wir hierfür ein Angebot erstellen.

Wassereinläufe etc. sind vor Beginn unserer Einschlämmarbeiten von Ihnen zu verschließen, so dass Eindringen der Zementschlämme in den Kanal vermieden wird. Hoch- und Straßenabläufe, Entwässerungsrinnen, Schieberkappen, Beton- oder Gussabflussrinnen sind von unserem Auftraggeber vor Ausführung der Schlämmarbeiten so zu sichern, dass ein Eindringen von Schlämmen in die v. g. Bauwerksteile nicht möglich ist. Sollte dies von Ihnen nicht sorgfältig ausgeführt sein, lehnen wir jegliche Verantwortung von Verschmutzung der Bauwerksteile ab.

Die Verpackungen des Mörtels (Säcke, Folie, Platten usw.) sind im Besitz des Auftraggebers und werden von uns an einer Stelle gelagert.

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